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zu Strecke und Fahrplan

11.05.2009  Beratung zur Gründung einer HSB-Tochterfirma

Damit durch die Aktivitäten auf Regelspurgleisen nicht die künftigen europäischen Vorschriften auch auf die Schmalspurstrecken angewandt werden müssen, strebt die Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) die Gründung einer Tochterfirma an. Unter dem Namen "HSB Dienstleistungen GmbH" sollen die bisherigen und künftigen Aufgaben auf Normalspur bewältigt werden. Gegenwärtig ist die HSB als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) tätig, indem sie Rangierfahrten zwischen dem Bahnhof Nordhausen und ihrer eigenen Rollbockanlage im Bahnhof Nordhausen Nord durchführt. Die HSB ist tätig für die Bahnbetriebsgesellschaft Bad Harzburg mbH. Da die Vereine "Dampflokfreunde Salzwedel e. V." und "Verein zur Förderung des Eisenbahnmuseums in Vienenburg e. V." keine Konzession als EVU besitzen, sind deren Lokomotiven 50 3682 bzw. 52 1360 bei der HSB eingestellt1. Im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt wird die HSB demnächst auf der von den Fels-Netz GmbH betriebenen Rübelandbahn (Blankenburg – Rübeland) mit Lok 95 1027 touristische Sonderfahrten durchführen.

Da der Aufsichtsrat der HSB gleichzeitig als Aufsichtsrat der Tochterfirma fungieren soll, müssen die Gesellschafter der HSB der Gründung einer 100%igen Tochterfirma zustimmen. Der mit 42 % Anteil größte Gesellschafter ist der Landkreis Harz. Dieser hat auf seiner Kreistagssitzung am 15. April 2009 seine Zustimmung gegeben. Am 11. Mai wurde das Thema vom Kreistag des Landkreises Nordhausen – mit 20 % Anteil zweitgrößter Gesellschafter – beraten. Man machte die Zustimmung von Nachbesserungen am Gesellschaftsvertrag abhängig.

In der Beilage zur Sitzung des Landreises Harz findet man detaillierte Informationen zum Sachverhalt.


1     Eigentümer von Eisenbahnfahrzeugen, die keine Konzession als Eisenbahnverkehrsunternehmen (z. B. Eisenbahnvereine) haben, dürfen öffentliche Eisenbahnstrecken nur befahren, wenn die Fahrzeuge bei einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) "eingestellt" sind. Mit "Einstellen" ist gemeint, dass das EVU formell die Verantwortung für die Fahrzeuge übernimmt. Bei durch den Fahrzeugeinsatz entstandenen Schäden haftet das EVU. Am Eigentum ändert sich durch das "Einstellen" nichts.

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