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19.02.2013  Eingemeindung von Gernrode verfassungswidrig

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau fällte am 19.Februar 2013 sein Urteil zur Klage der Gemeinden Bad Suderode, Gernrode und Rieder gegen die Zwangseingemeindung in die Stadt Quedlinburg. Das Gericht erklärte die Eingemeindung aufgrund eines Formfehlers rückwirkend zum 01.01.2011 für rechtswidrig.

Infolge des Gerichtsurteils wurde die Verwaltungsgemeinschaft Gernrode wieder ins Leben gerufen.
Die Stadt Gernrode ist nun wieder eigenständig Gesellschafter der Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB).

Das Tauziehen um die drei Gemeinden hat mit der unwirksam erklärten EIngemeindung kein Ende. Es bleibt abzuwarten, ob BadSuderode sich der Stadt Thale angliedert, ob die Gemeinde Rieder sich der Stadt Ballenstedt angliedert, ob eine Einheitsgemeinde Gernrode gegründet werden kann oder ob durch ein geplantes, neues Gesetz zum zweiten Mal die Zwangseingemeindung der drei Gemeinden in die Stadt Quedlinburg stattfindet.


Quellenangaben:

(Volksstimme Magdeburg vom 19.02.2013)


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