Fahrzeuge

Betriebsgattungen für Dampfloks
Lok 99 5906 (NWE 41)

Betriebsgattung

  
Lokschilder - 11,0/63,5 KB
Schilder am Führerhaus von Lok 99 6001
Foto: Klaus Gottschling   Vergrößern
 
Um die zahlreichen Klassifizierungssysteme der Eisenbahnen in Deutschland zu vereinheitlichen, wurden in den "Richtlinien für die Umzeichnung der Reichsbahn-Dampflokomotiven" von 1926 nicht nur die Umzeichnungspläne für Baureihen sondern auch das Kennzeichnungssystem für die Betriebsgattungen festgelegt. Aus den Angaben zur Betriebsgattung lassen sich annähernd die für die Planung des Lokeinsatzes wichtigen Größen wie Fahrzeugmasse, Reibungsmasse und Zugkraft ableiten.
Die Betriebsgattung einer Dampflok setzt sich aus dem Gattungszeichen, dem Kupplungsverhältnis und der mittleren Achsmasse der angetriebenen Achsen zusammen. In Anlehnung an die Lokgattungen der Preußischen Staatseisenbahnen wurden Großbuchstaben als Gattungszeichen festgelegt. Da das Gattungszeichen den Haupteinsatzzweck kennzeichnet, besteht ein enger Zusammenhang zu den Baureihennummern. Das Kupplungsverhältnis ist die Angabe der Anzahl angetriebener Achsen (1. Ziffer) bezogen auf die Gesamtachszahl (2.  Ziffer). Die Achsmasse errechnet sich aus der Reibungsmasse (Achsmasse der angetriebenen Achsen) dividiert durch die Anzahl angetriebener Achsen (Treibachsen und Kuppelachsen).

Betriebsgattung von Dampfloks (Gattungszeichen)
Großbuchstabe = Hauptgattungszeichen (Kennzeichnung des Haupteinsatzzwecks des Triebfahrzeugs) Baureihe
S Schnellzuglokomotiven mit Schlepptender (Einheitsbauart) 01 – 09
S Schnellzuglokomotiven mit Schlepptender (Länderbahnbauart) 10 – 19
P Personenzuglokomotiven mit Schlepptender (Einheitsbauart) 20 – 29
P Personenzuglokomotiven mit Schlepptender (Länderbahnbauart) 30 – 39
G Güterzuglokomotiven mit Schlepptender (Einheitsbauart) 40 – 49
G Güterzuglokomotiven mit Schlepptender (Länderbahnbauart) 50 – 591)
Pt (St) Personenzugtenderlokomotiven (Einheitsbauart) 60 – 692)
Pt Personenzugtenderlokomotiven (Länderbahnbauart) 70 – 79
Gt Güterzugtenderlokomotiven (Einheitsbauart) 80 – 89
Gt Güterzugtenderlokomotiven (Länderbahnbauart) 90 – 96
Z Zahnradlokomotiven 97
L Lokalbahnlokomotiven3) (Länderbauart) 98
K4) Schmalspurlokomotiven 99
1. Ziffer = Anzahl angetriebener Achsen (Treibachse + Kuppelachsen)
2. Ziffer = Anzahl aller Achsen (angetriebene Achsen + Laufachsen)
Zahl nach Punkt = Achsfahrmasse (ganzzahlig5)) - Masse, die pro Achse auf den Schienen steht
1)   Später wurden in diese Baureihen auch Neubauten wie die BR 50 und die BR 52 eingeordnet.
2) Da für Schnellzugtenderloks keine Baureihen vorgesehen waren, wurden diese als BR 60 und BR 61 eingeordnet.
3) Der Begriff "Lokalbahnlokomotiven" ist irreführend, da in Wirklichkeit nicht Loks privater Kleinbahnen bzw. Lokalbahnen sondern territorial eingegrenzt eingesetzte Loks gemeint waren.
4) Da das Gattungszeichen "S" bereits vergeben war, wählte man für Schmalspurloks das "K" (K = Kleinspur). Die Auslegung "K = Kleinbahn" ist falsch, da es auch Kleinbahnen in Normalspur gab und die Kleinbahnen in Preußen nicht Bestandteil der DRG waren.
5) Wenn die Achsfahrmasse mehr als das 1,5-fache der ganzen Zahl ausmachte, war aufzurunden. Ab 21 t wurden dabei die Dezimalstellen vernachlässigt.
Beispiel:
K57.10 Schmalspurdampflok mit 5 angetriebenen Achsen und 2 Laufachsen; rund 10 t mittlere Achsfahrmasse (z.B. Lok der BR 9923-24)

Die Achsmasse wird entweder durch Punkt getrennt hinter die zwei Ziffern des Kupplungsverhältnisses oder als Anschrift an den Loks in kleinerer Schriftgröße geschrieben (siehe Bild oben K3510). Ein kleines Dreieck über der Achsmasse weist auf in das Lichtraumprofil ragende Teile hin. Wurde über das Dreieck ein "-" gemalt, waren die überragenden Teile wie z.B. Esse, Dachlüfter u.ä. abnehmbar.

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